Vermietung Clubstübli

Das Bootshaus dient in erster Linie der Ausübung des Rudersports. Daneben kann es den aktiven Mitgliedern des RCO und deren Familie und Freundeskreis zur Benutzung überlassen werden. 
Das Clubstübli mit Terasse kann für private Anlässe von den Aktivmitgliedern gemietet werden. Anfragen von Aktivmitgliedern an die Bootshausverwalter sind über den internen Bereich auf der Homepage des RCO möglich.  Die Reservation hat mindestens sieben Tage im Voraus  zu erfolgen und muss von den Bootshausverwaltern vor der Benutzung bestätigt werden. 

Ausserdem kann das Clubstübli für kleinere Anlässe wie Firmenanlässe, Meetings oder Seminare an Externe vermietet werden, wenn der Ruderbetrieb nicht eingeschränkt wird.

Gerne prüft der Vorstand ihre Anfrage unter info@ruderclubolten.clubdesk.com.

Die BenutzerInnen verpflichten sich, zum Haus und zum Inventar Sorge zu tragen. Im Besonderen ist auf die Feuergefahr zu achten.
Übernachtungen im Bootshaus sind nicht gestattet. 
Durch Bestätigung des Reglements der Bootshausbenutzung haftet die Person gegenüber dem RCO für durch die Benutzung verursachte Schäden an Haus, Inventar, Mobiliar und an der Umgebung. 

Reglement für die Bootshausbenutzung Ruderclub Olten.pdf 245 KB