Sicherheit auf der Aare
Sicherheit auf dem Wasser hat oberste Priorität bei der Ausübung unseres Sports. Wir haben die SWISS ROWING SAFETY NORM daher auf unseren Verein adaptiert und auf dieser Seite zusammengefasst um unseren Mitgliedern wichtige Informationen und das richtige Handeln im Notfall an die Hand zu geben. Mit dem Klick auf das jeweilige Icon können die entsprechenden Informationen im Deail aufgerufen werden.
Persönliche Voraussetzungen
Der/die RuderIn
- ... kann 300m im offenen Wasser schwimmen.
- ... ist für die persönliche Schwimmhilfe verantwortlich.
- ... kennt und befolgt die SWISS ROWING Safety Norm und die clubeigenen Bestimmungen.
- ... wählt Material und Route passend zu den persönlichen Fähigkeiten.
Meteo
- Die RuderInnen prüfen vor jeder Ausfahrt die aktuellen Wetterverhältnisse.
- Der Club verweist auf lokalspezifische Wettergefahren.
- Im Fall von Sturm und Nebel sind lokale Regelungen definiert und bekannt.
- Gewitter: insbesondere Blitz, aber auch Hagel und Sturm, bedeuten hohes Risiko auf dem Wasser. Bei aufkommenden Gewitter auf direktem Weg das Wasser verlassen.
Verantwortung im Boot
- Eintrag vor der Fahrt ins Logbuch.
- Ein/e Bootsverantwortliche/r muss bestimmt sein. Dem/der Bootsverantwortlichen/r ist Folge zu leisten.
- Jede Ruder- und Steuerperson ist verantwortlich für das Einhalten der örtlichen Regeln und Vorschriften.
- Im Falle eines Bootsschadens ist die Mannschaft verpflichtet, diesen dem Club zu melden.
Gewässer
Der Club
- ... erlässt eine Fahrordnung.
- ... weist auf lokale Besonderheiten hin.
Besondere Risiken
- Dunkelheit: Das Boot muss mindestens mit einem Licht ausgestattet sein.
- Kaltwasser: Kaltes Wasser erhöht das Risiko einer Unterkühlung im Fall einer Kenterung erheblich.
- Strömung: Manövrieren ist erschwert und Boot kann abgetrieben werden.
Material
- Der Club ist für die Einsatzfähigkeit des Bootsmaterials verantwortlich.
- Die Mannschaft macht vor jeder Ausfahrt einen Bootscheck.
- Die Mannschaft haftet für Materialschäden.
Verhalten im Notfall
- Die Notfallnummer 117 ist allen bekannt.
- Bei Gefahr das Wasser auf direktem Weg verlassen!
- Nach dem Kentern versuchen wieder einzusteigen.
- Im Notfall (z.B. wenn nach dem Kentern Einsteigen nicht gelingt) beim Boot bleiben. Ruder und Boot dienen als Schwimmhilfe.