Persönliche Voraussetzungen
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Der/die Ruderin kann 300m im offenen Wasser schwimmen.
- Der Ruderclub Olten erfragt dies bei den einzelnen Mitgliedern bei der Anmeldung der Ruderinnen und Ruderer zu Kursen und beim Antrag für eine Mitgliedschaft.
Der/die RuderIn ist für seine persönliche Schwimmhilfen verantwortlich.
- Die Nutzung der Schwimmhilfe erfolgt gemäss BINNENSCHIFFFAHRTVERORDNUNG, Artikel 134:
Art. 134a Rettungsmittel für wettkampftaugliche Wassersportgeräte
1 Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 134 ist auf wettkampftauglichen Wassersportgeräten, welche auf Flüssen oder auf Seen ausserhalb der inneren und der äusseren Uferzone verkehren, das Mitführen von Schwimmhilfen zulässig. Als wettkampftaugliche Wassersportgeräte gelten Drachensegel- und Segelbretter, Rennruderboote, wettkampftaugliche Kajaks, Kanus und dergleichen sowie Segelschiffe, die nicht über ausreichenden spritzwasser- oder wetterdicht verschliessbaren Stauraum zur Mitführung von Rettungsgeräten im Sinne von Artikel 134 verfügen.
2 Die Schwimmhilfe hat der Grösse der sie tragenden Person zu entsprechen.
3 Als Schwimmhilfen gelten Rettungswesten, die der Norm SN EN 393:1994 in der Fassung vom November 1993 entsprechen.
- Der Ruderclub Olten stellt bei Bedarf Schwimmhilfen zur Verfügung.
- Persönliche Schwimmhilfen müssen regelmässig alle zwei Jahre gewartet werden.
Der/die RuderIn kennt und befolgt die SWISS ROWING Safety Norm und die clubeigenen Bestimmungen.
- Der/die RuderIn kennt die gewässerspezifischen Besonderheiten. Der Ruderclub Olten fasst diese Informationen in geeigneten, einfach zugänglichen Dokumentationen wie dem Handbuch und der Fahrordnung zusammen.
Der/die RuderIn wählt Material und Route passend zu den PERSÖNLICHE FÄHIGKEITEN.
- hat die Fähigkeit mit dem verwendeten Bootsmaterial zu rudern, ohne sich oder andere zu gefährden. Fehlt diese Fähigkeit, kann in Begleitung von InstruktorInnen oder mit erfahrenen RuderInnen gerudert werden.
- kann konkrete Risiken einschätzen und trifft entsprechende Entscheidungen.
- ist gesund. Wer sich krank fühlt, verzichtet auf Ruderausfahrt.
Der Trainer / Instruktor ist geübt mit dem Umgang von Begleitmotorbooten
- Kennt die VERANTWORTUNG, die er als Trainier / Instruktor wahrnimmt.
- Trainer und Instruktoren sind verantwortlich für diejenigen, welche unter ihrer Anleitung den Rudersport ausüben. Sie gewährleisten, dass die Ruderer über die Sicherheitsmassnahmen informiert sind und entscheiden, ob es für Ruderer sicher ist, auf das Wasser rauszufahren. Der Schlagmann ist in der Regel Bootsverantwortlicher. Ausnahme: Boote mit Steuermann.
- Nutzt das Motorboot nicht ohne vorangehende Einweisung, damit der Fahrer, allfällige Begleitpersonen und andere Gewässerbenutzer nicht einem unnötigen Risiko ausgesetzt sind. Ein erfahrener Motorbootführer fährt mit einem neuen Fahrer zusammen raus, bis der bewiesen hat, dass er das Trainerboot vollständig beherrscht. Das Motorboot darf nur zur Begleitung von Rudertrainings verwendet werden.