Besondere Risiken

Die Folgen bei einem Unfall können durch die besonderen Risiken gravierend sein und müssen vor jeder Ausfahrt berücksichtigt werden. Auch die Zusammensetzung der Mannschaft und die Boots- und Routenwahl müssen den aktuellen Bedingungen und den persönlichen Voraussetzungen der Teammitglieder entsprechend gewählt sein. Im Zweifelsfall ist auf eine Ausfahrt zu verzichten.

DUNKELHEIT: Das Boot muss laut Binnenschiffahrtsverordnung Art. 25 in der Nacht oder bei unsichtigem Wetter mit einem weissen gewöhnlichen Rundumlicht ausgestattet sein, welches auch als Blitzlicht ausgestattet sein kann.

Die Alarmierung generell und das Auffinden eines havarierten Bootes ist bei Dunkelheit enorm erschwert.
Die Orientierung auf dem Wasser wie auch an Land bei einer Notlandung sind erschwert.
Das Distanzgefühl bei Dunkelheit kann gestört sein.
Die Regel gilt auch bei Begleitung mit einem Motorboot.
 

KALTWASSER: Kaltes Wasser erhöht das Risiko einer Unterkühlung im Fall einer Kenterung erheblich. 

Im Winter ist das Wetter doppelt vorsichtig zu beurteilen (analog zu Nebel, Gewitter und Sturm).
Eine Kenterung bei Kaltwasser kann lebensgefährlich sein.
Falls es nicht möglich ist, wieder einzusteigen, soll das Boot möglichst am Ufer verankert werden und die Personen sollen sich ans Ufer retten. Wieder einsteigen und zum Bootshaus rudern wird präferiert, weil man nur so wieder warm bekommt. Als Faustregel hat man pro Grad Wassertemperatur eine Minute Zeit, um sich zu retten.
Die Schwimmweste soll erst im absoluten Notfall ausgelöst und aufgeblasen werden. Ein Wiedereinsteigen ins Boot mit 
ausgelöster Schwimmweste ist nicht mehr möglich!


HITZE:Bei Temperaturen über 32 Grad ist auf ein Training zu verzichten; rudern auf eigenes Risiko